Die wirtschaftlichen Auswirkungen nicht wahrgenommener Arzttermine

5 – 15 % der vergebenen Arzttermine werden nicht wahrgenommen!
2. Januar 2015

Laut des Statistischen Bundesamtes verbuchten Praxen von Allgemeinmedizinern und praktischen Ärzten im Jahr 2011 im Schnitt Einnahmen in Höhe von 342.000 Euro.

Als Reinertrag ermittelten die Statistiker einen Betrag von durchschnittlich 181.000 Euro pro Praxis – wobei “Reinertrag” als “eine rein rechnerische Größe, die man erhält, wenn man die Summe der Aufwendungen von der Summe der Einnahmen abzieht” definiert wurde. 1

Ausgehend davon, dass 5 – 15 % der vergebenen Arzttermine nicht wahrgenommen werden, entgingen einer solchen Praxis im Jahr 2011 beträchtliche Einnahmen und Reinerträge:

Die wirtschaftlichen Auswirkungen nicht wahrgenommener Arzttermine

Bei einer Ausfallquote von nur 5 % fehlten in einer solchen Praxis (kalkulatorisch) Einnahmen in Höhe von 18.000 Euro. Der Reinertrag fiel um 9.526 Euro geringer aus. 2

Betrachtet man die Situation bei einer Ausfallquote von 10 %, waren es sogar 38.000 Euro weniger Einnahmen und 20.111 Euro weniger Reinertrag pro Arztpraxis im Jahr 2011. 3

Wie verhält es sich bei anderen Facharztgruppen?

Je nach Facharztbezeichnung können die Einbußen in den Bereichen “Einnahmen” und “Reinertrag” deutlicher höher ausfallen: 4

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Die Lösung: Kostengünstig Patienten an Termine erinnern

Berücksichtigt man die Gründe für nicht wahrgenommene Termine, zeigt sich, dass durch die Einführung von Terminerinnerungen die Anzahl vergessener Termine gesenkt und auf der anderen Seite die Einnahmen und der Reinertrag erhöht werden können. Der Aufwand hierfür ist kostentechnisch fast zu vernachlässigen und führt in der Erfolgsrechnung sofort zu spürbaren positiven Effekten.

Wie die Einführung eines Terminerinnerungswesens die wirtschaftlichen Auswirkungen nicht wahrgenommener Termine verringern – und damit die Einnahmen und den Reintertrag erhöhen – kann, zeigt Ihnen der Ratgeber “Terminerinnerung in Arztpraxen”.

Quellen / Details:
1 Statistisches Bundesamt, „Unternehmen und Arbeitsstätten – Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten – 2011“, 29.08.2013
2 Berechnungen: 342.000 Euro / (100 % – 5 %) – 342.000 Euro = 18.000 Euro bzw. 181.000 Euro / (100 % – 5 %) – 181.000 Euro = 9.526,32 Euro
3 Berechnung: 342.000 Euro / (100 % – 10 %) – 342.000 Euro = 38.000 Euro bzw. 181.000 Euro / (100 % – 10 %) – 181.000 Euro = 20.111,11 Euro
4 Statistisches Bundesamt, „Unternehmen und Arbeitsstätten – Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten – 2011“, 29.08.2013

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